Die geplante E-Commerce Richtlinie soll einige Meilensteine setzen und Vorteile für die Betroffenen bringen. Bekanntermaßen lassen sich vor allem für ältere Menschen mit Beeinträchtigungen durch Barrierefreiheit – auch digital – viele Dinge erleichtern. Firmen können somit ihre barrierefreie Produktpalette vergrößern und haben dadurch mehr Chancen auf dem Markt.
Durch den grenzübergreifenden Handel entstehen ganz neue Chancen. Die Zielgruppen können nicht nur erweitert, sondern auch die Zufriedenheit der Kunden kann maximiert werden. Dadurch, dass diese Vorschriften in allen EU Ländern gelten, gibt es nicht nur gemeinsame Vorschriften, sondern auch ein gemeinsames Handeln. Es gilt: gleiches Recht für alle.
Für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen bedeutet die neue E-Commerce Richtlinie, dass der Zugang zu Dienstleistungen, Websites, mobilen Anwendungen und mehr vereinfacht wird. Denn natürlich sollen auch diese Zielgruppen nicht von digitalen Diensten ausgeschlossen werden, nur weil ihnen die Anwendung schwer fällt.
In der digitalen Gesellschaft gibt es immer neue Herausforderungen für die Nutzer – gerade ältere Menschen bleiben hierbei oft auf der Strecke, zum Beispiel, weil die Sehfähigkeit oder die Motorik eingeschränkt sind. Das Ziel dabei ist es, diesen Personen eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen. Ebenfalls ist der Grundsatz, dass alle Menschen gleichbehandelt werden sollen, die Basis dafür (Gleichstellungsgesetz).